internette böyle bir şey yazılı
Betriebs*renten werden nur für drei Jahre rück*wirkend gezahlt.
Darüber hinaus*gehende Ansprüche sind verjährt. Dies gilt auch für Hinterbliebenenrenten,
etwa dann, wenn die Frau eines Verstorbenen erst Jahre später merkt,
dass sie Anspruch auf eine betriebliche Witwenrente hat