webci Nickli Üyeden Alıntı
Usta ALLAH acil sifalar versin..
Bence aok ya bir sor..
Onlar daha iyi bilir,biz belki yanilabiliriz..
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für die deutschen Krankenkassen, Kosten für eine geplante Behandlung in einem Abkommensstaat zu übernehmen. Deutschland verfügt über ein hervorragendes Gesundheitssystem. Die AOK kann sicherstellen, dass Sie eine geeignete Behandlung in Deutschland erhalten. Wenn eine solche Behandlung in Deutschland nicht möglich sein sollte, prüft die AOK, ob Ihnen die Kosten erstattet werden können.
Wichtig zu wissen: Die Erstattung von privat verauslagten Kosten ist ohne vorherige Genehmigung durch die deutschen Krankenkassen nicht möglich