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HAKLAR;
Umzugskosten gehören zu Unterhaltskosten und werden vom Sozialamt übernommen. Aber das ist natürlich an bestimmte Bedingungen geknöpft. Allgemein kann man sagen, dass die Kosten übernommen werden wenn der "Umzug notwendig und die Miete angemessen ist".
Angemessene Miete heißt meistens es soll nicht teurer werden, ein notwendiger Umzug bedeutet folgendes:
wenn Sie geräumt werden,
wenn Ihre bisherige Wohnung zu klein oder zu gross ist,
wenn die Wohnung bauliche Mängel hat z.B. zu feucht ist oder keine Badewanne hat, obwohl ein Kleinkind im Haushalt lebt,
wenn das Sozialamt selbst den Umzug herbeiführt, weil Ihre Miete unangemessen hoch ist,
wenn sich Eheleute scheiden lassen bzw. nicht mehr zusammenleben wollen oder Unverheiratete sich trennen,
wenn Sie mit jemandem zusammenziehen oder heiraten wollen oder
wenn Sie den Arbeitsplatz wechseln.
Außerdem kannst Du Anträge auf Zuschüsse stellen, ans Sozialamt-------
sozialamt in zustimmen yapmasi durumunda kanun ve hakkin;
https://dejure.org/gesetze/SGB_XII/29.html
Gesundheitliche Gründe können durchaus zu einer Notwendigkeit des Umzuges führen. Bezweifelt das Amt die entsprechende ärztliche Bescheinigung, kann es diese vom Amtsarzt überprüfen lassen.