Sana asagidaki haklari tanimislar. Asagida yazilanlardan daha cok olursa haber vercen. Senin asagida ki yazilanlardan daha cok degilki beyanina gore. sikinti yok güzel kardesim.
Alinti:Hartz-IV: Wie hoch sind die Grundfreibeträge?
Das SGB II legt in § 12 fest, über wie viel Geld Hartz-IV-Empfänger verfügen dürfen. Danach ist es jedem erwachsenen Leistungsempfänger erlaubt, einen Grundfreibetrag von 150 Euro pro Lebensjahr zu besitzen. Der Grundfreibetrag liegt bei 9.750 bis 10.050 Euro für Erwachsene, die Höhen variieren je nach Geburtsjahr. Bei Minderjährigen liegt der Grundfreibetrag bei 3.100 Euro.
Zusätzlich steht jedem Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft ein Freibetrag von 750 Euro zu. Schöpft in einer Bedarfsgemeinschaft eines der erwachsenen Mitglieder diesen Freibetrag nicht aus, kann er diesen auf Partner übertragen. Dies gilt aber nur unter den Erwachsenen einer Bedarfsgemeinschaft.