Wer Gewinne aus der Vermietung seiner Immobilie erzielt, ist laut § 21 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerpflichtig.
Die Mieteinnahmen zählen als zu versteuerndes Einkommen des Vermieters und müssen dementsprechend in der Anlage V der Einkommensteuererklärung angegeben werden.