Grundsteuer i Kiraciya Nebenkostenle umlegen yaparsin.
mesela Legionellen prüfung da eski Mietvertrag larda yok.Ama Kanun bazinda Umlegen yapilacak maddeler belli.
Mietvertrag da acikca Grundsteuer den muaf ödemeyecek diye yazi varsa.O baska.

Ist im Mietvertrag die Umlage der Nebenkosten auf die Mieter vereinbart, ist der Vermieter verpflichtet, nach Ablauf der Abrechnungsperiode eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Allerdings können nicht alle Kosten an den Mieter weitergegeben werden. In § 556 Abs. 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) werden Betriebskosten definiert als diejenigen Aufwendungen, die dem Wohnungs- bzw. Hauseigentümer „durch das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes“ fortlaufend entstehen. Für eine konkretere Bestimmung der umlagefähigen Nebenkosten verweist das BGB auf die Betriebskostenverordnung (BetrKV), insbesondere auf den Betriebskostenkatalog des § 2 BetrKV. Hier ist auch geregelt, ob in der Nebenkostenabrechnung die Grundsteuer aufgeführt werden darf.

Nebenkostenabrechnung: Grundsteuer zählt zu den umlagefähigen Nebenkosten
Insgesamt führt der Gesetzgeber 17 Nebenkostenarten an, die auf Mieter umgelegt werden können. An erster Stelle werden die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks genannt. Dabei wird explizit darauf hingewiesen, dass hierzu die Grundsteuer zählt. Dementsprechend kann in der Nebenkostenabrechnung die Grundsteuer angesetzt werden. Doch auch wenn es sich bei der Grundsteuer grundsätzlich um eine umlagefähige Nebenkostenart handelt, ist die Umlage auf den Mieter im Einzelfall davon abhängig, ob dies vereinbart wurde. Dabei sollte die Bezeichnung „Grundsteuer“ bestenfalls ausdrücklich im Mietvertrag genannt werden. Allerdings ist es laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs auch ausreichend, wenn die umlegbaren Nebenkosten als eindeutig bestimmbar bezeichnet werden, beispielsweise durch einen Verweis auf § 2 BetrKV.

Abrechnung der Nebenkosten
Wurde die Umlage der Nebenkosten im Mietvertrag vereinbart und hat der Mieter monatliche Vorauszahlungen für die Nebenkosten geleistet, muss der Vermieter einmal pro Jahr eine Nebenkostenabrechnung erstellen. Nach Ende des Abrechnungszeitraums hat er laut § 556 Abs. 3 BGB zwölf Monate Zeit. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann der Vermieter eventuelle Nachforderungen aus der Nebenkostenabrechnung nicht mehr geltend machen. Dies gilt jedoch nur, wenn die Fristüberschreitung selbstverschuldet ist. Ein etwaiges Guthaben des Mieters muss in jedem Fall ausgezahlt werden, auch wenn die Nebenkostenabrechnung nicht fristgerecht erstellt wurde. Hat der Vermieter die verspätete Nebenkostenabrechnung nicht selbst zu verschulden und kann dies auch nachweisen, kann er Forderungen aus der Abrechnung dennoch geltend machen.