problem ikametgah ile basliyor yani ehliyeti alan kisinin Avrupa Mahkemesinin kararina göre 185 gün o ülkede ikamet ettigini ispatlamasi gerek

Prinzipiell können Sie einen Führerschein im Ausland machen und dann zurück über die Grenze nach Deutschland fahren,
vorausgesetzt Sie haben die Fahrlizenz ordnungsgemäß erworben und sie ist gültig – also nicht abgelaufen.
Zudem müssen Sie mindestens 185 Tage in dem entsprechenden Land gewohnt haben, informiert der TÜV Nord in einem Online-Bericht.
Wenn Sie Ihren Führerschein im EU-Ausland oder in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) gemacht haben,
erlauben Ihnen die europäischen Vereinbarungen freie Fahrt durch Europa: Der Führerschein muss nicht umgetauscht werden.
Anders ist dies, wenn ein ausländischer Führerschein nicht in einem EU- oder EWR-Land gemacht wurde.