Wenn der Sohn diese bewusste Falschaussage gegenüber der Behörde macht, erfüllt er den Tatbestand einer Falschen Verdächtigung gem. §164 StGB.
Strafrahmen: Bis zu 5 Jahren Haft oder Geldstrafe.
Und wenn der Nachweis zu führen ist, dass die Falschaussage des Sohnes auf Anraten des Vaters zustandegekommen ist,
wäre sogar noch zu prüfen, ob dieser sich nicht wegen Mittäterschaft oder Anstiftung ebenfalls strafbar gemacht hat.
Jedenfalls nach der reinen juristischen Lehre.