Alıntı:
In Deutschland ist die Aberkennung der Staatsbürgerschaft für deutsche Staatsbürger grundsätzlich nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen möglich. Nach dem Grundgesetz und dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) gibt es klare Regelungen, die sicherstellen sollen, dass die Staatsbürgerschaft nur in bestimmten Ausnahmefällen aberkannt wird. Hier sind die wichtigsten Gründe:
### 1. **Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit**
- Ein deutscher Staatsbürger kann seine Staatsbürgerschaft verlieren, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt und dafür keine Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft erhalten hat (§ 25 StAG).
### 2. **Militärdienst in einem fremden Staat**
- Deutsche Staatsbürger, die ohne Genehmigung für eine ausländische Armee dienen, können unter bestimmten Bedingungen ihre Staatsbürgerschaft verlieren (§ 28 StAG). Dies gilt jedoch nur, wenn sie zusätzlich eine andere Staatsangehörigkeit besitzen.
### 3. **Aberkennung bei bestimmten Taten**
- Die Staatsbürgerschaft kann aberkannt werden, wenn eine Person aufgrund schwerwiegender Straftaten verurteilt wurde, die sich direkt gegen die Bundesrepublik Deutschland richten (z.B. terroristische Aktivitäten). Dies ist jedoch sehr selten und erfordert, dass der Betroffene eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzt, um Staatenlosigkeit zu vermeiden.
### 4. **Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit**
- Ein deutscher Staatsbürger kann freiwillig auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn er eine andere Staatsbürgerschaft besitzt oder unmittelbar nach dem Verzicht eine andere Staatsbürgerschaft erwirbt (§ 26 StAG).
### 5. **Rücknahme der Einbürgerung**
- Wenn die deutsche Staatsbürgerschaft durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erworben wurde, kann die Einbürgerung rückgängig gemacht werden (§ 35 StAG). In diesem Fall wird die Staatsbürgerschaft entzogen, auch wenn dies die Person staatenlos machen würde.
### Verfassungsrechtliche Einschränkungen
Das deutsche Grundgesetz (Art. 16 GG) garantiert, dass niemandem die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden darf, wenn dies zur Staatenlosigkeit führen würde. Dies bedeutet, dass die Aberkennung in den meisten Fällen nur möglich ist, wenn der Betroffene eine andere Staatsangehörigkeit besitzt.
Diese Regelungen zeigen, dass die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft nur unter sehr spezifischen und strengen Bedingungen erfolgen kann.