PDA

Orijinalini görmek için tıklayınız : Zahnzusatzversicherung



ahmet976
21 Şubat 2017, 01:40
[/BSlm arkadaslar benim sormak istedigim ekstra dis icin sigortam var ben dislerimi türkiyede yaptirmak istersem sigorta karsilar mi yoksa hic mi ödemez.Board da sigorta ile ilgilenen arkadaslar vardir onlarin bilgilerine ihtiyacim var.Tesekürler.Sigorta Barmenia[B]

Impostor
21 Şubat 2017, 13:56
Deutscher Wohnsitz - Zahnbehandlung als Kassenpatient im Ausland

Anders als viele Kassenpatienten oft annehmen, sind ambulante Behandlungen - und damit auch Zahnbehandlungen - im Ausland möglich. Die Grundlagen hierzu regelt § 13 SGB V (Sozialgesetzbuch 5. Buch) in Absatz 4. Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen wird damit das Recht einer Behandlung im Ausland (EWG-Raum) zugestanden, allerdings übernehmen die Krankenkassen nicht die volle Höhe der Behandlungskosten.

Es wird nur jener Teil erstattet, der in Deutschland als Sach- oder Dienstleistung in Anspruch genommen werden kann. Umfasst die Zahnbehandlung im Ausland privatärztliche Leistungen, die nicht Gegenstand des Kassenleistungskatalogs sind, zahlen Sie diese weiterhin aus der eigenen Tasche.

Wichtig: An dieser Stelle ist ausschließlich die Rede von einer Behandlung, für die Sie sich gezielt ins Ausland begeben und das Kostenerstattungsprinzip nutzen. Notfallbehandlungen - etwa im Urlaub oder im Rahmen einer Geschäftsreise - unterliegen den allgemeinen Regelungen für akute Erkrankungen (Leistungsübernahme auf Grundlage der vor Ort geltenden gesetzlichen Bestimmungen; nach der Verordnung über soziale Sicherheit Nr. 1408/71 bzw. zwischenstaatlichen Sozialabkommen).

Bevor Sie einfach zur Zahnbehandlung ins Ausland reisen, hier noch ein wichtiger Hinweis: Wie in Deutschland ist auch hier die Behandlung im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse abzustimmen. Lassen Sie sich nach der ersten Untersuchung im Ausland einen Heil- und Kostenplan (HKP) erstellen und aushändigen, den Sie an Ihre Krankenkasse weiterreichen. Die Informationspflicht bezüglich der Inanspruchnahme einer Kostenerstattung gegenüber Ihrer Krankenkasse entsteht unter anderem auf Grundlage von § 13 Abs. 2 Satz 2 SGB V.

Wichtig: Die Vorlage des HKP beim Zahnersatz ist keine KANN-Bedingung - sondern auch bei Behandlungen im Ausland Pflicht. Diese Haltung wird durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gedeckt (BSG-Urteil vom 30. Juni 2009; Az.: B 1 KR 19/08 R). Darüber hinaus müssen Sie im Zusammenhang mit Zahnbehandlungen im Ausland zusätzliche Gebühren für die Bearbeitung und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung schultern, die bei ungefähr fünf Prozent des Erstattungsbetrags liegen.

zaman bulursam bende okurum :D

kaynak (https://www.zahnzusatzversicherungsvergleich.org/zahnbehandlung-im-ausland.html)

hOrOz
21 Şubat 2017, 14:07
yaptırdığın sigortanın AGB sini okusana

Kasalar Türkiye deki diş masraflarını karşilamıyor

hatta bazı doktorlar Türkiye de yaptırılan dişlerin bakımını bile yapmıyorlar

nerde yaptırdıysan oraya git diyorlar