Pasaport işi Türkiye de kolay bir hafta içerisinde geliyor
Önceden çıkarsan fena olmaz
Tabiki Ausländer Behörde Wuppertal https://www.wuppertal.de/vv/oe/204.4.php
[email protected]
0202 563-4440
1.Verpflichtungserklärung dolduruyorsun https://integration.wuppertal.de/bindata/Verpflichtungserklaerung.pdf
2. 29€ yu ödüyorsun
Stadtsparkasse Wuppertal
BIC: WUPSDE33
IBAN: DE89 3305 0000 0000 1007 19
Verwendungszweck: Verpflichtungserklärung
3. Verpflichtungserklärungu şu adrese gönderiyorsun
Ausländerbehörde (204.4)
Friedrich-Engels-Allee 28
42103 Wuppertal
[email protected]
Verpflichtungserklärung daki 6. numaradaki belgeleri ekliyorsun
Tarih imzalayıp gönderiyorsun
Besuchsvisum/ Geschäftsvisum
Wenn Sie ausländische Gäste als Privatperson oder Unternehmer einladen, die ein Besuchs- bzw. Geschäftsvisum benötigen,
müssen Sie eine Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde abgeben. Darin müssen Sie unter anderem erklären,
dass Sie alle Kosten, die während des Besuches Ihres Gastes entstehen könnten, übernehmen werden.
Bitte vereinbaren Sie zeitig bei Ihrer Ausländerbehörde einen Termin zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung
vor der beabsichtigten Einreise Ihres Besuchers. Vorab erfahren Sie,
welche Unterlagen für die Verpflichtungserklärung beizubringen sind (z.B. Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnung, Mietvertrag usw.).
Es ist von Vorteil, wenn Sie die Krankenversicherung für den Besucher bereits beim Termin vorlegen können.
https://integration.wuppertal.de/auslaenderbehoerde/auslaenderbehoerde/020.210-Visa-Verpflichtungserklaerung.php
sayfasında Verpflichtungserklärungen für Visa zu Besuchszwecken oku
Für die Einreise zu Besuchszwecken benötigen visumpflichtige ausländische Staatsangehörige die Verpflichtungserklärung eines Gastgebers,
der seinen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Gastgeber kann jede natürliche oder juristische Person sein.
Die Angaben in der Verpflichtungserklärung sind freiwillig. Fehlende Angaben haben möglicherweise die Ablehnung des Visums zur Folge.
Voraussetzungen für die Entgegennahme der Verpflichtungserklärung:
Persönliche Vorsprache des Gastgebers (keine Vertretungsmöglichkeit)
Der Gastgeber muss in Wuppertal gemeldet sein (ERSTWOHNSITZ)
ausländische Staatsangehörige müssen als Gastgeber im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein
Der Gastgeber darf nicht Sozialhilfeempfänger sein, da er für den Unterhalt des Gastes aufkommen muss
Erfolgt die Einreise aus einem Staat, dessen Staatsangehörigkeit der Gast nicht besitzt,
muss dieser im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung für diesen Staat sein, die die Rückkehr in das Herkunftsland nach Ablauf des Besuchsaufenthalts ermöglicht
Nach Einreichung der Unterlagen (PDF) und erfolgreicher Prüfung, erfolgt eine Einladung zwecks Unterschrift und Vorlage der Original Unterlagen
Verwaltungsgebühr von EUR 29,00 für jede Verpflichtungserklärung
Für jeden Gast ist eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Ausnahme: begleitender Ehegatte
und begleitende minderjährige Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind in derselben Verpflichtungserklärung aufzuführen.
Dauer der Verpflichtungserklärung:
Der maximale Aufenthalt beträgt 90 Tage. Die Dauer kann durch den Gastgeber begrenzt werden.
Bewilligt wird immer von der Botschaft. Eine Verlängerung eines Besuchervisums über die Gesamtaufenthaltsdauer von 90 Tagen ist grundsätzlich nicht möglich.
Eine Verlängerung des Besuchervisums wäre nur dann möglich, wenn entweder dringende humanitäre Gründe,
die Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder völkerrechtliche Gründe eine Verlängerung des Aufenthaltes erfordern würden.
Dokumente
Zur Bearbeitung ihres Antrages zur Ausstellung einer Verpflichtungserklärung sind nachfolgende Unterlagen per E- Mail an VE-Besucherstadt.wuppertalde zu senden.
Personal- und Passdaten des Ausländers (Kopie der Passdaten)
gültiger Heimatpass / Personalausweis des Verpflichtungsgebers
Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes, die letzte sechs
Gehaltsabrechnungen
Auslandskrankenversicherungsnachweis des Besuchers
Der Krankenversicherungsnachweis kann hier oder bei der Botschaft vorgelegt werden. Der Krankenversicherungsnachweis kann zum Beispiel:
beim ADAC, im Reisebüro, bei der privaten Versicherung,
oder im Heimatland beantragt werden.
bei Selbständigen zusätzlich:
letzter Einkommensteuerbescheid
Gewinn- und Verlustrechnung des letztes Halbjahres
Bescheinigung der Krankenkasse über die Beitragshöhe
Sind Sie Arbeitnehmer, bringen Sie bitte auch Ihre letzten drei Verdienstabrechnungen mit, aus denen die Firmenanschrift Ihres Arbeitgebers hervorgehen muss.
Die Auflistung der Unterlagen ist nicht abschließend, im Einzelfall können noch weitere Unterlagen angefordert werden.
Vollmachten sind nicht möglich! Persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich!
Gebühren
Für Ihr Anliegen fallen Gebühren an, die Sie per Überweisung bei uns bezahlen können. Die Höhe der Gebühr beträgt 29,- Euro.
Diese Gebühren müssen vor der Bearbeitung auf das folgende Konto überwiesen werden: