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Prens-66
05 Kasım 2015, 22:11
Samsung SmartTV Televizyonları Kullanıcının Bilgisi ve etkisi olmadan Bilgi topluyor ve Tüketici Hak savunanlar ve Veri Korumacılar Dava'ya hazırlanıyor..


Der Elektronikkonzern Samsung hat sich jetzt eine Klage deutscher Verbraucherschützer eingefangen, weil dessen Smart-TVs ungefragt Daten an ihren Hersteller schicken. Versuche, außergerichtlich zu einer Lösung zu kommen, hätten nicht gefruchtet, hieß es. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen beginnen die Geräte - so sie denn mit dem Internet verbunden sind - bereits direkt nach dem ersten Einschalten Kontakt zu Samsung-Servern aufzunehmen und Informationen zu übermitteln. Darüber werde der Besitzer des Fernsehers weder informiert, noch könne er im Vorfeld etwas dagegen unternehmen.

"Mit der Musterklage vor dem Landgericht Frankfurt am Main gegen einen der Marktführer für TV-Geräte wollen wir nun erreichen, dass Daten erst nach entsprechender Information durch die Gerätehersteller und nach Einwilligung der Nutzer übertragen werden", erklärte die Verbraucherzentrale. In der Klage geht es dabei beispielhaft um das Modell UE40H6270. Bis es zu einer ersten Verhandlung vor Gericht kommt, wird es aber noch ein Weilchen dauern: Der erste Termin ist für den 16. Mai angesetzt.

Der Nutzer muss laut Untersuchungen der Verbraucherschützer nicht einmal selbst Daten aus dem Netz abrufen, damit der Fernseher online geht. So nehme beispielsweise das integrierte HbbTV-Feature direkt nach dem Einschalten einen ersten Kontakt zu Samsung auf. "Für die Erhebung und Verwendung dieser Daten fehlt nach unserer Ansicht die rechtliche Grundlage", hieß es. Der Hersteller müsse vielmehr zuvor in verständlichen und gut wahrnehmbaren Datenschutzbestimmungen über die Erhebung und Verwendung von Daten informieren. Erst wenn eine entsprechende Zustimmung durch den Nutzer vorliege, dürfe es zu einer Übertragung kommen.

56 Seiten Text am Fernseher
Nachbesserungen will man auch bei den Verbraucherinformation zur Nutzung von Apps auf dem Fernseher durchsetzen. Hier erfolge zwar durchaus eine Information der Anwender - doch diese erstrecken sich nicht nur über ganze 56 Bildschirmseiten, sondern seien auch noch ziemlich kompliziert zu verstehen. Ein normaler, juristisch nicht bewanderter Nutzer verstehe diese wohl kaum.

"Vom Gang vor Justitia hätten wir übrigens abgesehen, wenn Samsung bereit gewesen wäre, in der Grundeinstellung der Geräte eine anonyme Nutzung ohne Datenübertragung vorzusehen. Die Standardeinstellungen müssen immer die datenschutzfreundlichsten sein. Die technische Möglichkeit, die Datenübertragung nachträglich zu deaktivieren, genügt nicht", führten die Verbraucherschützer aus.