EU ülkelerinde (EU-weite Vollstreckungshilfe) cezalar diğer ülkelerdede alınabiliniyor
ödemezse yakında cezalı olarak tekrar ödeme yazısı gelir bu sefer Almanlar devreyeye girer
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG).
Nach dessen § 87 werden in anderen EU-Staaten rechtskräftig von Gerichten oder Verwaltungsbehörden verhängte
und strafgerichtlich überprüfbare Geldsanktionen (also Bußgelder, Geldstrafen und Verfahrenskosten) vollstreckt.
Zuständig ist bei uns das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn, zunächst zur Prüfung und danach zur Vollstreckung.