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vavoo


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Konu: emekli annem icin almanya vizesi?

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  1. #1
    Tecrübeli Üye hOrOz - ait Kullanıcı Resmi (Avatar)
    Üyelik tarihi
    30 Mayıs 2015
    Nereden
    Babadağ dan
    Mesajlar
    8,825
    Ettiği Teşekkür
    1,300
    4,439 mesaja 9,781 teşekkür aldı
    Alıntı cenk1978 Nickli Üyeden Alıntı Mesajı göster
    Giresun arkadaşim prosedürü anlatta bizde faydalanalim
    Mit Ihrer Unterschrift übernehmen Sie folgende Verpflichtungen für Ihren Gast:


    • Sie bezahlen alle Kosten für seinen Lebensunterhalt, die er nicht selber tragen kann.
    • Sie zahlen alle Sozialleistungen zurück, die dem Staat entstehen (zum Beispiel für die Wohnung und für die Versorgung bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit).
    • Sie bezahlen alle Kosten, die entstehen, falls die Behörden den Gast in sein Heimatland zurückschicken.

    Voraussetzungen
    Wenn Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben wollen, müssen Sie persönlich vorbeikommen.
    Es ist nicht möglich, dass Sie eine andere Person dazu bevollmächtigen.
    Benötigte Unterlagen

    Gastgeberin oder Gastgeber:


    • Gültiger Pass oder Personalausweis
    • Arbeitnehmerinnen /Arbeitnehmer: eine aktuelle Lohn- oder Gehaltsabrechnung
    • Rentnerinnen/ Rentner: einen aktuellen Rentenbescheid
    • Selbstständige/ Freiberufliche: aktueller Steuerbescheid sowie Bestätigung des Steuerberaters über Ihre Gewinn- und Verlustrechnung
    • (über die vergangenen drei Monate). Wenn Sie keinen Steuerberater haben, müssen Sie selbst eine Übersicht über Ihren Reingewinn der vergangenen drei Monate erstellen.
    • Diese muss von Ihnen unterschrieben sein.

    Gast aus dem Ausland:

    • Familienname, Vorname(n)
    • Geburtsdatum, Geburtsort
    • Staatsangehörigkeit
    • Wohnadresse im Heimatland
    • Nummer des Reisepasses (oder Kopie des Reisepasses)

    Besonderheiten

    • Als Gastgeberin oder Gastgeber müssen Sie in Deutschland leben. Haben Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit,
    • müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis, die länger gültig ist als die Dauer der Verpflichtung, oder eine Niederlassungserlaubnis haben.
    • Dies gilt nicht für freizügigkeitsberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie ihre Familienangehörigen.
    • Darüber hinaus können auch juristische Personen mit Sitz in Deutschland eine Verpflichtungserklärung abgeben.
    • Sie müssen die Verpflichtungserklärung (im Original) an Ihren Gast senden.
    • Dieser muss das Original dann bei der deutschen Botschaft oder beim Konsulat in seinem Heimatland für das Visum vorlegen.
    • Zudem braucht er eine Reisekrankenversicherung für Deutschland. Den Versicherungsschein muss er im Original vorlegen.
    • Eine Reisekrankenversicherung kann im Ausland oder von Ihnen in Deutschland abgeschlossen werden.
    • Die Verpflichtungserklärung soll nicht älter als sechs Monate sein, wenn der Gast sein Visum beantragt.
    • Das Schengenvisum zu Besuchszwecken wird für maximal 90 Tage erteilt. Aus diesem Grund sollte Ihr Gast das Visum
    • bei der deutschen Auslandsvertretung für den Zeitraum beantragen, den er tatsächlich in Deutschland verbringen möchte.
    • Die Entscheidung, ob ein Visum ausgestellt wird, trifft allein die deutsche Auslandsvertretung. Bei Fragen zum Visum wenden Sie sich bitte direkt an diese.

  2. hOrOz üyemize teşekkür edenler:

  3. Sponsor Reklam

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