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Die Nachbeurkundung der Eheschließung
Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Nachbeurkundung zu beantragen. Aber die Nachbeurkundung hat natürlich auch Vorteile: Sie haben jederzeit die Möglichkeit sich bei uns eine Eheurkunde ausstellen zu lassen, falls Ihre ausländische Urkunde verloren geht und Sie haben als Nachweis über Ihre Ehe eine deutsche Urkunde, was den Umgang mit Behörden und anderen Einrichtungen erleichtert.
Eine Nachbeurkundung ist in folgenden Fällen möglich:
Sie haben im Ausland geheiratet und einer von Ihnen beiden hat die deutsche Staatsangehörigkeit oder ist staatenlos, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling
Sie haben vor einer ermächtigten Person einer Regierung des Staates geheiratet, dem einer von Ihnen angehört, wobei keiner zum Zeitpunkt der Eheschließung die deutsche Staatsangehörigkeit besaß, z.B. zwei türkische Staatsangehörige die auf dem türkischen Generalkonsulat geheiratet haben