Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II / Hartz IV)
Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
Grundsicherungsempfänger im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von
mindestens 80 Prozent
Familien mit einem schwerbehinderten Kind (Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent)
Wohngeldempfänger mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern
Familien und Personen mit einem Netto-Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze (bei einer Person unter 1080 Euro,
bei zwei Personen unter 1480 Euro, bei drei Personen unter 1710 Euro, …
Anmeldung
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