Orası doğru da yukarıda da
Sie können als beitragsfreie Anrechnungszeiten
und für die Wartezeiten berücksichtigt werden.
Rentenanrechnung
Zeiten der Arbeitslosigkeit werden von Ihrer Arbeitsagentur an den Rentenversicherungsträger gemeldet. Sie können als beitragsfreie Anrechnungszeiten
und für die Wartezeiten berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass alle übrigen rentenrechtlichen
Bedingungen erfüllt sind.
Zeiten, in denen Sie arbeitsuchend gemeldet sind,
werden rentenrechtlich nicht angerechnet.
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