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Jobcenter versteht die Hartz 4-Gesetze anscheinend nicht
Ein Blick in das SGB II klärt auf. Dort steht, dass Kinder von Hartz 4-Empfängern nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören, wenn sie ihren Bedarf selbst decken können. Im Beispielfall hätte der Sohn also nicht zur Bedarfsgemeinschaft gezählt. Sein Einkommen darf dem Vater dann natürlich auch nicht angerechnet werden. Die Kinder werden eindeutig vom Gesetzgeber geschützt: Kann ein Kind seinen Bedarf nicht selbst decken, müssen die Eltern aufkommen. Kann ein Kind seinen Bedarf decken, muss es aber eben nicht für die Eltern draufzahlen, um das Jobcenter zu entlasten.

Kindergeld = Elterngeld?
Nur beim Kindergeld gibt es eine andere Regelung. Wenn dein Kind nämlich genug verdient, um seinen Bedarf selbst zu decken, dann darf das Kindergeld bei dir angerechnet werden.

Kinder haften also nicht für ihre Eltern. Kann dein Kind seinen Bedarf selbst decken, fällt es aus der Bedarfsgemeinschaft heraus. Das Kind muss seine Eltern also nicht unterstützen. Lediglich das Kindergeld wird den Eltern in diesem Fall angerechnet.