Die Straßenverkehrsordnung (StVO) beschäftigt sich unter anderem auch mit dem Gebrauch von Mobiltelefonen beim Autofahren. In § 23 Absatz 1a StVO heißt es dazu:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss.
Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
Demnach ist es verboten, das Handy beim beim Fahren mit dem Auto in der Hand zu halten.
Das schließt eine ganze Reihe an möglichen Nutzungsoptionen des Mobiltelefons aus. Darunter fallen beispielsweise:
Verfassen, Lesen und auch Absenden von Kurznachrichten wie z. B. SMS
Telefonieren
Eingehenden Anruf ablehnen