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"Vereinfachend lässt sich sagen, dass die Steuerklassenkombination III/V gegenüber der Kombination IV/IV vorteilhaft ist, wenn der Ehegatte mit dem geringeren Einkommen weniger als 40 Prozent der Gesamteinkünfte erzielt, der Besserverdienende also über ein Einkommen von mehr als 60 Prozent verfügt."
und..
"Durch die Heirat ändert sich in der Regel auch die Steuerklasse. Bezieht nur ein Ehepartner Lohn, wechselt dieser von der Steuerklasse I in Steuerklasse III. Sind beide erwerbstätig, so entscheidet sich die Steuerklassenkombination nach dem erzielten Arbeitseinkommen. Bei gleich hohen Einkünften werden beide Ehegatten der Steuerklasse IV zugeordnet. Deutliche Gehaltsunterschiede führen zur Einstufung in die Steuerklasse III (der Höherverdienende) und in die Steuerklasse V."