arkadas bittorent den indirmis baska birsey demeye gerek yok.
Abmahnungen gegen die Nutzer von Streaming Portalen
Anders sieht die Sache aus bei den Nutzern solcher Portale. Der Nutzende nimmt ja gar keine Handlung an dem "Werk", also dem Film oder dem Lied vor. Er ruft die Titel nur ab. Rechtlich wird jetzt darüber gestritten, ob das Zwischenspeichern im Cache beim Nutzer eine urheberrechtlich relevante Handlung ist. Diese Auffassung wird von den Abmahnanwälten und den Rechteinhabern immer wieder vertreten.
Die Gerichte haben – vor allem im Zusammenhang mit den zahlreichen Redtube-Abmahnungen im Jahr 2013 – aber in den meisten Fällen entschieden, dass der bloße Abruf von Inhalten per Streaming keine Urheberrechtsverletzung darstellt.