Slm,
yani bir Finazamt memurunun anlayacagi dil , önce tabi Einspruch zaman gecmeden ve bir kere daha gidip kendisiyle konusun ve kendisine mahkeme yolunu söyleyeceksiniz. Kendisi arastirmadan is yapiyor, bir üst müdürünede gidebilirsiniz.
Erläuterungen : Vorsorgeaufwendungen die im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen, sind gem.§10 Abs.2 Nr.1 EStG nicht abzugsfähig. Die Beiträge zur ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung stehen im Zusammenhang mit Arbeitslohn, der in der Türkei erzielt wurde und in Deutschland steuerfrei war.
Die Beiträge wurden nicht als Arbeitslohn in der Türkei verdient, also ist die Aussage hinfällig . Das sind Vorsorgeaufwendungen fürs Alter, die Einnahmen werden aber in D versteuert, wenns soweit ist.
Bence Rechtschutzversicherung varsa hic tereddüt etmeyin, hakkinizi arayin, o memur isini bilmiyor yada arastirmiyor..
Saygilar