şimdi arkadaşım ben konuya genel olarak cevap verdim
tabiki burada gelir durumu önemli
Immobilieneigentümer können den Lastenzuschuss direkt beim zuständigen Wohngeldamt beantragen.
Dieser wird in der Regel höchstens für ein Jahr gewährt.
Nach diesem Jahr überprüft das Amt, ob der Lastenzuschuss auch weiterhin erforderlich ist.
Die Höhe des Lastenzuschusses hängt von der Familiengröße,
dem Familieneinkommen und der Höhe der monatlichen Belastung ab.
Das Beantragen von Lastenzuschuss kann für Selbstnutzer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen zum Beispiel erforderlich werden,
wenn der Hauptverdiener durch Arbeitslosigkeit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit Einkommenseinbußen in Kauf nehmen muss.
Wohngeldberechtigt mit dem Lastenzuschuss sind folgende Personen:
- Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung
- Eigentümer einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle
- Eigentümer einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle (mit Einschränkungen)
- Erbbauberechtigte
- Nutzer eines eigentumsähnlichen
- Dauerwohnrechts
- Nießbrauchrechts
- Wohnungsrechts
- Anspruchsberechtigte auf die o.g. Immobilien oder Wohnrechte
herkesin Wohngeld almaya hakkı var ama kanuni çerçeveler esasında
herkese verecekler veya vermeyecekler diye bir karar vermek olanaksız