Die schriftliche WE geht über Aushändigung zu.
Eine mündliche WE geht entweder zu, wenn sie vom Empfänger akustisch einwandfrei verstanden ist (vernehmungstheorie) oder wenn der erklärende sie vernehmbar abgegeben hat und vernünftigerweise drauf vertrauen kann, dass der Empfänger die Erklärung richtig verstanden hat (mod. Vernehmungstheorie.)