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Laut deutschem Recht kann einem Mieter, der sich ordentlich verhält und seine Miete bezahlt, nicht gekündigt werden. Einzige Ausnahme: Der Eigenbedarf. Schätzungen zufolge werden deshalb pro Jahr etwa 40.000 Kündigungen ausgesprochen. Die Wohnung ist letztlich Eigentum des Vermieters, will er selbst dort wohnen, ist das sein gutes Recht. Er muss sich aber an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten:
3 Monate bei einer Mietdauer bis 5 Jahre.
6 Monate bei einer Mietdauer bis 8 Jahre.
9 Monate bei einer Mietdauer von mehr als 8 Jahren.
Damit der Vermieter die Wohnung nicht einfach neu weitervermietet und so die Regelungen zur maximalen Mieterhöhung umgeht, muss er den Eigenbedarf begründen und umsetzen. Das ist in Deutschland nicht sonderlich schwer. Der Vermieter muss nicht einmal selbst in die Wohnung einziehen. Es reicht wenn er Eigenbedarf für Verwandte anmeldet. Selbst Hausangestellte liefern Vermietern einen Grund, ihre Mieter auf die Straße zu setzen. In München bekam ein Vermieter vor Gericht Recht, der seine Wohnung mit der Begründung einforderte, er brauche Platz für das Au-Pair-Mädchen seiner Kinder.
Saygilar LocDog