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Orijinalini görmek için týklayýnýz : Türkiyeden misafir getirmek



uyku
04 Eylül 2016, 19:43
Slm arkadaslar türkiyeden kizkardesimi ve 5 yasindaki yigenimi misafir olarak yanima getirmek istiyorum, acaba pasaport cikarma masrafi ne kadar, tutar ?ve ne kagitlari lazim olur ? Bilgisi olan arkadaslar varsa yardimci olurlarsa sevinirim.

hOrOz
04 Eylül 2016, 20:03
Pasaportu onlar Türkiye den çýkaracaklar

Türkiye Pasaport Harç ve Defter Bedelleri


Harç Bedeli
Defter Bedeli
Toplam


6 AY
111,7 TL
87,5 TL
199,2 TL


1 YIL
163,3 TL
87,5 TL
250,8 TL


https://epasaport.egm.gov.tr/hakkinda/harclar.aspx


sende buradan yabancýlar dairesi üzeri davet edeceksin

Mit Ihrer Unterschrift übernehmen Sie folgende Verpflichtungen für Ihren Gast:




Sie bezahlen alle Kosten für seinen Lebensunterhalt, die er nicht selber tragen kann.
Sie zahlen alle Sozialleistungen zurück, die dem Staat entstehen (zum Beispiel für die Wohnung und für die Versorgung bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit).
Sie bezahlen alle Kosten, die entstehen, falls die Behörden den Gast in sein Heimatland zurückschicken.


Voraussetzungen
Wenn Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben wollen, müssen Sie persönlich vorbeikommen.
Es ist nicht möglich, dass Sie eine andere Person dazu bevollmächtigen.
Benötigte Unterlagen

Gastgeberin oder Gastgeber:




Gültiger Pass oder Personalausweis
Arbeitnehmerinnen /Arbeitnehmer: eine aktuelle Lohn- oder Gehaltsabrechnung
Rentnerinnen/ Rentner: einen aktuellen Rentenbescheid
Selbstständige/ Freiberufliche: aktueller Steuerbescheid sowie Bestätigung des Steuerberaters über Ihre Gewinn- und Verlustrechnung
(über die vergangenen drei Monate). Wenn Sie keinen Steuerberater haben, müssen Sie selbst eine Übersicht über Ihren Reingewinn der vergangenen drei Monate erstellen.
Diese muss von Ihnen unterschrieben sein.


Gast aus dem Ausland:



Familienname, Vorname(n)
Geburtsdatum, Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Wohnadresse im Heimatland
Nummer des Reisepasses (oder Kopie des Reisepasses)


Besonderheiten



Als Gastgeberin oder Gastgeber müssen Sie in Deutschland leben. Haben Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit,
müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis, die länger gültig ist als die Dauer der Verpflichtung, oder eine Niederlassungserlaubnis haben.
Dies gilt nicht für freizügigkeitsberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie ihre Familienangehörigen.
Darüber hinaus können auch juristische Personen mit Sitz in Deutschland eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Sie müssen die Verpflichtungserklärung (im Original) an Ihren Gast senden.
Dieser muss das Original dann bei der deutschen Botschaft oder beim Konsulat in seinem Heimatland für das Visum vorlegen.
Zudem braucht er eine Reisekrankenversicherung für Deutschland. Den Versicherungsschein muss er im Original vorlegen.
Eine Reisekrankenversicherung kann im Ausland oder von Ihnen in Deutschland abgeschlossen werden.
Die Verpflichtungserklärung soll nicht älter als sechs Monate sein, wenn der Gast sein Visum beantragt.
Das Schengenvisum zu Besuchszwecken wird für maximal 90 Tage erteilt. Aus diesem Grund sollte Ihr Gast das Visum
bei der deutschen Auslandsvertretung für den Zeitraum beantragen, den er tatsächlich in Deutschland verbringen möchte.
Die Entscheidung, ob ein Visum ausgestellt wird, trifft allein die deutsche Auslandsvertretung. Bei Fragen zum Visum wenden Sie sich bitte direkt an diese.

uyku
04 Eylül 2016, 20:20
Cok sag ol horoz arkadas.